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Pflegeversicherung und Pflegeberatung

Die soziale Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als "fünfte Säule" der Sozialversicherung (neben gesetzlicher Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) eingeführt.

Sie hat die Aufgabe, Plegebedürftigen zu helfen, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber.

Die Pflegeversicherung soll primär die häusliche Krankenpflege unterstützen, damit der Pflegebedürftige möglichst lange in seiner gewohnten häuslichen Umgebung bleiben kann.

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf (§ 14 Sozialgesetzbuch  XI).


Leistungen der Pflegeversicherung

Abhängig vom Umfang des festgestellten Hilfebedarfs erfolgt die Zuordnung der Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe. Von der jeweiligen Pflegestufe hängt die Höhe der Leistungen ab.

Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • mindestens einmal täglich erforderlicher Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)
  • zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt 
  • der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege 
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
  • mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlicher Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)
  • zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt 
  • der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege 

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit

  • jederzeit (rund um die Uhr) erforderlicher Hilfebedarf
  • zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt 
  • der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege

Härtefallregelung in der Pflegestufe III

  • Voraussetzungen der Pflegestufe III sind erfüllt 
  • mindestens 6 Stunden Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität), davon mindestens dreimal in der Nacht sind erforderlich oder die Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam erbracht werden
  • zusätzlich wird ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt 


Leistungen im Überblick (gültig ab 1. Januar 2010)

Leistungsart

Pflegestufe

I

II

III

Härtefall

häusliche Pflege 1)        
 - als Sachleistung

440

1.040

1.510

1.918

 - als Pflegegeld

225

430

685

 
stationäre Pflege 1)

1.023

1.279

1.510

1.825

Pflegevertretung 2)        
 - durch nahe Angehörige

225 3)

430 3)

685 3)

 

 - durch sonstige Personen

1.510

1.510

1.510

 
 Kurzzeitpflege 4)

1.510

1.510

1.510

 

Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf 4)

2.400

2.400

2.400

 
1) monatlich bis zu...EUR
2) bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu...EUR
3) auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen bis zu 1.510 EUR erstattet
4) jährlich bis zu...EUR


Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater ihrer Pflegekasse.

Die IKK Nord bietet diesen Service einer persönlichen Beratung und Unterstützung vor Ort schon seit vielen Jahren.
 
Unsere Pflegeberater besprechen mit Ihnen in Ruhe Ihre persönliche Situation und beraten Sie umfassend zu Hilfsangeboten im Haushalt, in der Pflege oder zum barrierefreien Wohnen.
Die Planung der erforderlichen Hilfen gehört ebenso zu diesem Angebot wie die Unterstützung bei der Antragstellung.

Wir beraten Sie dort, wo Sie Unterstützung brauchen. Selbstverständlich kommen unsere Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder in die Pflegeeinrichtung. Wenn Sie es wünschen, findet die Beratung auch im Pflegestützpunkt Ihrer Region statt.

Für Anfragen per E-Mail erreichen Sie die die Pflegeberatung der IKK Nord unter pflegeberatung@ikk-nord.de.


Pflegekompass - Suche und Qualitätsberichte der Pflegeeinrichtungen

Grafik Der Pflegekompass

Mit dem Pflegekompass der IKK unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen. Sie haben die Möglichkeit, über die Angabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens die Einrichtungen vor Ort abzufragen, die mit den Pflegekassen entsprechende Verträge geschlossen haben.

Sie können bei der einfachen Suche nach der Art der Leistungserbringer und den wesentlichen Schwerpunkten recherchieren. Die erweiterte Suchfunktion bietet die Möglichkeit, Pflegeeinrichtungen auch nach pflegefachlichen Schwerpunkten und besonderen Angeboten, die auf Selbstauskünften der Pflegeeinrichtungen beruhen, auszusuchen.

Daneben sind für einige Pflegeeinrichtungen bereits Qualiätsberichte hinterlegt, die wir Ihnen hier ebenfalls zur Verfügung stellen.

Hier kommen Sie zum Pflegekompass unter www.der-pflegekompass.de/ikk.


Pflegeheime und Pflegedienste

Angebote in Mecklenburg-Vorpommern

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18 KB

Kurzzeitpflegeeinrichtungen

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Angebote in Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen zur Pflege

Unser Team der Sozial- und Gesundheitsberatung hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege gern weiter » mehr

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