(Stand: 1. Mai 2009)
Die IKK Nord bietet Arbeitgebern seit 1. Mai 2009 verschiedene Umlageverfahren in der U1 an.
Eine rückwirkende Wahl ist leider nicht möglich.
Betriebe können für zukünftige Zeiträume ein anderes Umlageverfahren wählen. Die erstmalige Änderung kann also grundsätzlich ab 1. Mai 2009 gewählt werden.
An die Wahl sind Betriebe für die Dauer eine Kalenderjahres gebunden. Vom 1. Mai 2009 bis 1. Dezember 2009 ist eine Wahl zukunftsorientiert zum 1. eines Monats möglich, die dann auch für das ganze Jahr 2010 gilt.
Ganz einfach! Dann gilt für den Betrieb bis auf Weiteres der Umlagesatz, der schon bis zum 30. April 2009 galt. Das bedeutet, die IKK Nord erstattet 75 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts bei einem Beitragssatz von 2,3 %.