IKK Nord

Pfadverfolgung

Seiteninhalt

Fragen und Antworten zu den Umlagesätzen U1

(Stand: 1. Mai 2009)


Seit wann bietet die IKK Nord verschiedene Umlage- und Beitragssätze für das Umlageverfahren bei Krankheit (U1) an?

Die IKK Nord bietet Arbeitgebern seit 1. Mai 2009 verschiedene Umlageverfahren in der U1 an.


Kann auch rückwirkend ein anderes Umlageverfahren für die U1 gewählt werden?

Eine rückwirkende Wahl ist leider nicht möglich.


Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel in ein anderes Umlageverfahren in der U1 möglich?

Betriebe können für zukünftige Zeiträume ein anderes Umlageverfahren wählen. Die erstmalige Änderung kann also grundsätzlich ab 1. Mai 2009 gewählt werden.


Wie lange ist ein Betrieb an die Wahl des Umlageverfahrens gebunden?

An die Wahl sind Betriebe für die Dauer eine Kalenderjahres gebunden. Vom 1. Mai 2009 bis 1. Dezember 2009 ist eine Wahl zukunftsorientiert zum 1. eines Monats möglich, die dann auch für das ganze Jahr 2010 gilt.


Was passiert, wenn keine Wahl eines neuen Umlageverfahrens erfolgt?

Ganz einfach! Dann gilt für den Betrieb bis auf Weiteres der Umlagesatz, der schon bis zum 30. April 2009 galt. Das bedeutet, die IKK Nord erstattet 75 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts bei einem Beitragssatz von 2,3 %.


Die IKK Nord stellt die Fragen zur Umlageversicherung (Stand: 1.5.2009) als PDF-Datei zur Verfügung: downloaden