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Eingliederungsmanagement

Lange Fehlzeiten sind ein Kostenfaktor - gerade für kleinere Unternehmen. Betriebliches Eingliederungsmanagement bringt Ihre Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück.

Seit Mai 2004 verpflichtet ein Gesetz Arbeitgeber zum so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Vielen Arbeitgebern ist dies aber nicht bewusst, denn sie verbinden die Regelung häufig mit der Integration behinderter Mitarbeiter. Tatsächlich ist es auf alle Mitarbeiter eines Unternehmens anzuwenden.


Eingliederungsmanagement: Was ist das?

Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt am Arbeitsplatz - entweder am Stück oder wiederholt, müssen Arbeitgeber für Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen. BEM soll dazu beitragen, dass Mitarbeiter, die längere Zeit krank waren, dem Arbeitsprozess nicht verloren gehen. So soll einer drohenden Erwerbsminderung frühzeitig entgegengewirkt werden. Dazu muss der Arbeitgeber klären,

  • ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
  • mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
  • wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Hilfreich ist, die Beschäftigten - ohne dass ein konkreter Krankheitsfall den Anlass bietet – darüber zu informieren, dass es künftig nach sechs Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit ein Gespräch geben wird und dass es dabei um den Erhalt der Leistungsfähigkeit und des Arbeitsplatzes geht. Dieses Gespräch ist ein Angebot an die Beschäftigten, es kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Falls Sie für die Information einen Textvorschlag wünschen, der auf Ihre betrieblichen Verhältnisse abgestellt ist, hilft Ihnen unsere Sozial- und Gesundheitsberatung weiter.

Auch bei der Vorbereitung eines Gespräches können wir Ihnen zur Seite stehen oder auch am Gespräch teilnehmen. Anschließend klären wir gern – wie ein ansonsten von Ihnen zu beauftragender und zu bezahlender externer Dienstleister – die weiteren Schritte im Verfahren und Nutzen dazu unser Netzwerk mit den anderen Sozialleistungsträgern, Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen und weiteren Partnern.

Professionelle Beratung bietet Ihnen die Sozial- und Gesundheitsberatung. Nehmen Sie bei Bedarf über das IKK-Service-Telefon 0800 4557378 Kontakt auf.


esa ist ein gemeinsames Projekt

Spezielle Lösungen für das Handwerk in Schleswig-Holstein haben Institutionen gefunden, die etwas vom Handwerk verstehen. Die Kreishandwerkerschaften in Schleswig-Holstein und die Innungskrankenkasse Nord (IKK Nord) haben einen Verein zur Förderung der betrieblichen Eingliederung im Handwerk gegründet. Die Arbeit des Vereins wird getragen von den Kreishandwerkerschaften sowie der Sozial- und Gesundheitsberatung der IKK Nord. Gemeinsam führen wir das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein geförderte Projekt esa – eingliedern statt ausgliedern durch.

Das Hauptziel des Projektes ist, den Handwerksbetrieben die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung des § 84 Abs. 2 SGB IX zu erleichtern und die Weiterbeschäftigung von Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingten Einschränkungen zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektes www.esa-sh.de .


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Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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