Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt seit 1. Juli 2009 für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 14,9 %.
Davon werden 14,0 % je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt noch der (schon seit dem 1. Juli 2005) gesetzlich festgelegte allein vom Mitglied zu tragende zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,9 % und gegebenenfalls ein zusätzlicher Beitrag.
Zudem gilt für Mitglieder der IKK Nord:
Kein Zusatzbeitrag in 2010!
Bitte beachten Sie: Der erhöhte Beitragssatz (Beitragsgruppe H) wurde per Gesetz ab 1. Januar 2009 ersatzlos gestrichen. Die IKK Nord bietet alternativ attraktive Krankengeldwahltarife für einen nahtlosen Versicherungsschutz an. mehr
Betriebe bis zu 30 Mitarbeitern nehmen an der Umlage 1 (Ausgleich der Krankheits-Aufwendungen) und Umlage 2 (für Mutterschafts-Aufwendungen) teil - alle anderen Betriebe nehmen nur an der Umlage 2 teil. Für die Umlage 1 kann zwischen verschiedenen Umlageverfahren gewählt werden.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon Kontaktdaten. Oder Sie senden einfach eine
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