IKK Nord

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Beitragssätze im Überblick

Vorteil für IKK-Versicherte: kein Zusatzbeitrag!

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Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt seit dem 1.1.2011 für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 15,5 %.

Davon werden 14,6 % je zur Hälfte in Höhe von 7,3 % vom Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt noch der (schon seit dem 1.7.2005) gesetzlich festgelegte allein vom Mitglied zu tragende zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,9 % und gegebenenfalls ein zusätzlicher Beitrag.


Beitragssätze für die Krankenversicherung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 15,5 %
    für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für mindestens sechs Wochen (z.B. Arbeitnehmer) und Rentenbezieher
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,9 %
    für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld (z.B. Selbstständige)
  • Darin ist jeweils der gesetzliche nur vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragssatz in Höhe von 0,9 % enthalten.

Bitte beachten Sie: Der erhöhte Beitragssatz (Beitragsgruppe H) wurde per Gesetz ab 1.1.2009 ersatzlos gestrichen. Die IKK Nord bietet alternativ einen nahtlosen Versicherungsschutz mit dem attraktiven Wahltarif Krankengeldplus.


Beitragssätze für die Umlageversicherung (gültig ab 1.1.2013)

Betriebe bis zu 30 Mitarbeitern nehmen an der Umlage 1 (Ausgleich der Krankheits-Aufwendungen) und Umlage 2 (für Mutterschafts-Aufwendungen) teil - alle anderen Betriebe nehmen nur an der Umlage 2 teil. Für die Umlage 1 kann zwischen verschiedenen Umlageverfahren gewählt werden.

  • Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen:

    1,20 % Beitrag bei 40 Prozent Erstattung
    2,10 % Beitrag bei 60 Prozent Erstattung
    2,70 % Beitrag bei 75 Prozent Erstattung
    3,30 % Beitrag bei 80 Prozent Erstattung
  • Umlage 2 für Mutterschaftsaufwendungen:

    0,30 % Beitrag bei 100 Prozent Erstattung


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Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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