Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte erhält jeder Versicherte in Deutschland auch eine neue Krankenversichertennummer. Diese bleibt im Gegensatz zur jetzigen Regelung ein Leben lang bestehen - auch bei einem Krankenkassenwechsel wird die Nummer beibehalten. Dazu wird ein neues bundeseinheitliches Nummernsystem eingeführt.
Die neuen Krankenversichertennummern werden über ein sicheres Verschlüsselungsverfahren auf Basis der vorliegenden Rentenversicherungsnummer erstellt. Dabei werden selbstverständlich strenge Datenschutzbestimmungen berücksichtigt.
Künftig gilt: Versicherte, die keine Rentenversicherungsnummer besitzen, können auch keine Krankenversichertennummer erhalten. Allerdings verfügt nicht jeder Bundesbürger automatisch über eine Rentenversicherungsnummer, besonders für Kinder und Jugendliche liegt sie meist noch nicht vor.