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Die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherungen für Arzneimittelausgaben steigen immer mehr an. Um diese Kosten nicht ungebremst weiter wachsen zu lassen, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, durch Rabattverträge mit Pharmafirmen Preisnachlässe zu erzielen.
Die IKK Nord hat gemeinsam mit weiteren Krankenkassen diese Möglichkeit genutzt und mit mehreren Herstellern Verträge abgeschlossen, die den Herstellern eine bevorzugte Abgabe ihrer Präparate zusichern. Im Gegenzug gewähren diese Hersteller den Krankenkassen Rabatte. Auf diese Weise fallen bei gleicher Qualität geringere Preise an, und das trägt zur Entlastung der Krankenkassenausgaben bei.
Als Versicherte in der IKK Nord profitieren Sie unmittelbar von unseren Rabattverträgen:
Es kann sein, dass der Apotheker Ihnen Ihr Medikament in Zukunft von einem anderen, Ihnen vielleicht noch nicht bekannten Pharmahersteller gibt, dessen Qualität und Arzneimittelsicherheit aber den Ihnen bekannten Standards entspricht.
Es handelt sich hierbei um Präparate, die
aufweisen wie die Ihnen bekannten Arzneimittel. Unterschiede können lediglich in der Zusammensetzung der Hilfsstoffe und der Farbe oder Form der Arzneimittel auftreten, wodurch die medizinische Wirkung jedoch nicht beeinträchtigt wird.
Die Qualität der für Sie neuen Präparate ist die gleiche wie die der Ihnen schon bekannten Mittel. Dafür übernimmt die IKK Nord die Garantie. Nur der Preis unterscheidet sich aufgrund der Verhandlungen mit den Herstellern. Die Anforderungen an die Arzneimittelhersteller in Deutschland sind sehr streng, so dass sich in Bezug auf Qualität und Sicherheit bei den unterschiedlichen Firmen keine Differenzen ergeben. Im Rahmen der Arzneimittelzulassung wurde für die Generika (= wirkstoffgleiche Kopien eines Original-Arzneimittels) die Gleichwertigkeit gegenüber dem Original nachgewiesen.
Die Therapiefreiheit des Arztes wird dabei nicht eingeschränkt. Wenn Sie dennoch Bedenken oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Apotheker oder Ihren behandelnden Arzt. Auch die IKK Nord beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Rabattverträgen. Individuelle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4557378. Zusätzlich haben wir für Sie einen Flyer zum Download vorbereitet. downloaden
10 Prozent des Apothekenverkaufspreises von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Zuzahlung. Dabei ist die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Die regelmäßig aktualisierte Liste dieser Medikamente, dazu einen Zuzahlungsrechner und eine Suchfunktion finden Sie auf der Internetseite www.aponet.de unter dem Navigationspunkt Apotheke im Markt > Arzneimittelpreise > Zuzahlung.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.