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Leider ist man auch im Urlaub nicht vor Krankheiten geschützt. Bei 20 bis 50 Prozent der Touristen kommt es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Einige Krankheiten sind jedoch nicht durch die mitgebrachte Reiseapotheke zu beheben und ein Arzt muss aufgesucht werden. Doch auch im Ausland lässt die IKK Nord Sie nicht im Stich. Im Folgenden haben wir einige nützliche Hinweise für Sie zusammengestellt.
In den Staaten der EU sowie der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gelten besondere Vereinbarungen. Seit dem 1. Januar 2006 sind die bisherigen Auslandskrankenscheine für Europäische Länder durch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ersetzt worden. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte der IKK Nord und gilt für Reisen in die EU/EWR-Staaten sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Eine Übersicht, in welchen Ländern die EHIC gilt, finden Sie hier: mehr
Vor Ihrer nächsten Auslandsreise sollten Sie deshalb überprüfen, ob Sie und gegebenenfalls mitreisende Familienangehörige bereits eine Krankenversichertenkarte mit der EHIC auf der Rückseite haben. Die EHIC ist nicht übertragbar, jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Karte. Falls Sie noch keine Karte haben, beantragen Sie diese gleich. Innerhalb von wenigen Tagen senden wir Ihnen Ihren Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland zu.
Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie Hotline unter Telefon 0800 455 73 78 oder senden Sie eine E-Mail an mail
ikk-nord.de .
Mit einigen Staaten wie der Türkei bestehen Abkommen über die Behandlung von EU-Bürgern. Diese können Sie ebenfalls bei uns bestellen unter der oben genannten Hotline bzw. E-Mail-Adresse. Wenn Sie im Online-Service-Center registriert sind, können Sie sich den Auslandskankenschein einfach selbst ausdrucken. Eine Übersicht, mit welchen Ländern ein Abkommen besteht, finden Sie hier: mehr
Wichtiger Hinweis: In allen übrigen Staaten besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Wir empfehlen daher dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, zum Beispiel bei einem unserer Kooperationspartner: mehr
Auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums unter www.evz.de erhalten Sie die Adressen des nächstgelegenen Ansprechpartners der gesetzlichen Versicherung im europäischen Ausland. Hier erfahren Sie z. B. welche Ärzte und Krankenhäuser am Urlaubsort dem gesetzlichen Gesundheitssystem angehören.
Unter www.dvka.de , wo Sie Merkblätter für die verschiedenen Reiseziele finden, können Sie sich vor Reiseantritt informieren, wie und wo Sie im Krankheitsfall an Ihrem Urlaubsort medizinische Hilfe erhalten. In der Regel gehen Sie bei einem medizinischen Notfall zu einem Arzt oder in ein staatliches Krankenhaus. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Behandlungen, die medizinisch notwendig und nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufschiebbar sind, werden bezahlt. Sie benötigen in diesem Fall den Auslandskrankenschein oder Ihre Krankenversichertenkarte mit der EHIC auf der Rückseite.
Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland. Durch die beim Arzt vorgelegte EHIC werden die anfallenden Kosten daher nicht immer komplett übernommen. Erstattet werden lediglich notwendige medizinische Behandlungen, die keinen Aufschub dulden, auch bei bereits vorhandenen oder chronischen Erkrankungen. Ein möglicherweise notwendiger Rücktransport nach Deutschland darf von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden. Die EHIC gilt wie bisher nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Gezielte Behandlungen im Ausland sind nicht durch die EHIC abgedeckt. Eine solche Behandlung muss mit der jeweiligen Krankenkasse abgesprochen werden.
Wegen der Leistungseinschränkungen, denen die gesetzliche Krankenkasse unterliegt, sollten Sie auf Reisen mit einer privaten Auslandskrankenversicherung vorbeugen.
Eine private Auslandskrankenversicherung können Sie bereits für weniger als 10,00 EUR Jahresbeitrag bei einem beliebigen Versicherer abschließen. Auch unsere Partner, die INTER Krankenversicherung aG und die Signal IDUNA Versicherung, bieten solche Zusatzversicherungen an.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.