Wir garantieren die Kostenübernahme für die zeitlich unbegrenzte Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte. Es genügt die Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK Nord unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen. Und zwar dann, wenn die Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.
Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK Nord einreichen müssen. 80 % der Kosten bezahlt die IKK Nord dann sofort, die übrigen 20 % erstattet sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK Nord für das zweite Kind von Anfang an 90 % der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 % bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.
Ob langjährig bewährt oder innovativ: Versicherte der IKK Nord können medizinisch notwendige, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene verschreibungspflichtige Arzneien und Heilmittel in Anspruch nehmen. Unter Heilmittel fallen Leistungen wie Krankengymnastik, Massagen, Sprachheilbehandlung und vieles mehr.
Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Wenn Sie nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden müssen und nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können, müssen Sie nicht unbedingt in der Klinik bleiben. In solchen Situationen sorgt die IKK Nord für die nötige Pflege zu Hause.
Die häusliche Krankenpflege ist in diesen Fällen eine kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit auch verlängert werden. Aber auch zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung leistet die IKK Nord häusliche Krankenpflege, zum Beispiel indem bei einem Diabetiker durch Insulinspritzen der Blutzuckerspiegel konstant gehalten wird.
Mehrleistungen bietet die IKK Nord auch bei häuslicher Krankenpflege: Zur üblichen Behandlungspflege übernimmt die IKK zusätzlich die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im individuell erforderlichen Umfang.
Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Die Haushaltshilfe von der IKK Nord. Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre* ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie diese Leistung bei Ihrer IKK Nord beantragen.
Über den gesetzlichen Anspruch hinaus bietet die IKK Nord ihren Versicherten die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe auch bei ambulanter Behandlung an, wenn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 14. Lebensjahr* noch nicht vollendet hat.
*Neuregelung gültig ab 1.1.2012
Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Zu den Hilfsmitteln zählen unter anderem auch Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Inhalationsgeräte und Rollstühle. Die IKK Nord übernimmt die Kosten bis zu den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen die Mitarbeiter in Ihrer IKK Nord gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten! Versicherte der IKK Nord erhalten alle zugelassenen Hilfsmittel zu Fest- oder Vertragspreisen. Wir übernehmen zum Beispiel auch die Kosten für Brillengläser und für medizinisch notwendige Kontaktlinsen für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr.
Ein Verzeichnis der zugelassenen Hilfsmittel finden Sie beim GKV-Spitzenverband unter
www.gkv-spitzenverband.de.
Die IKK übernimmt die Kosten für Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Und zwar so oft und so lange, wie es nötig ist. In Ihrem Interesse sorgt die IKK dafür, dass Sie genau die - und nur die - Behandlung erhalten, die Sie brauchen. Dafür hat die IKK ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt.
Kommt Ihr Arzt zu dem Schluss, dass eine Krankenhausbehandlung, zum Beispiel für eine Operation oder für eine Einstellung auf bestimmte Medikamente, erforderlich ist, füllt er für Sie ein Einweisungsformular aus. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses. Und unter www.arzt-auskunft.de können Sie sich selbst informieren.
Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, damit die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und der IKK erfolgen kann.
Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, darf sie für die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.
Rehabilitationsleistungen können nötig sein, wenn zum Beispiel bereits ein Herz- und Kreislaufleiden, eine Stoffwechselerkrankung, eine chronische Erkrankung der Haut oder der Atemwege oder eine Erkrankung des Bewegungsapparates vorliegt. Sie sollen verhindern, dass eine Krankheit sich verschlimmert. Auch hier bietet Ihnen die IKK Nord je nach Bedarf ambulante oder stationäre Maßnahmen.
Sowohl bei den ambulanten als auch bei den stationären Maßnahmen übernimmt die IKK Nord die vollen Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag.
Ambulante Rehabilitationsleistungen erstrecken sich in der Regel über bis zu 20 Behandlungstage in Wohnortnähe, stationäre Rehabilitationsleistungen dauern bis zu drei Wochen. Sie können grundsätzlich erst nach vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, sind jedoch auch längere Kuren und häufigere Wiederholungen möglich. Rehabilitationsleistungen, die zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind, werden vorrangig von den Rentenversicherungsträgern erbracht. Ihre IKK Nord berät Sie darüber und hilft Ihnen bei der Antragstellung.
Nach schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall oder auch einem komplizierten Knochenbruch bietet die IKK unmittelbar im Anschluss an die akute Behandlung (zum Beispiel Krankenhausbehandlung oder ambulante Operation) Rehabilitationsleistungen an, damit Ihre Gesundheit möglichst vollständig und frühzeitig wieder hergestellt wird.
Dabei zahlen Sie wie bei der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für insgesamt 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zahlungen, die bereits an das Krankenhaus geleistet wurden, werden angerechnet. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfallen die Zuzahlungen ganz.
Ab 1. Januar 2005 übernimmt die IKK Nord befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz. Der Zuschuss erhöht sich um 20 (bzw. 30) Prozent, wenn Sie für die letzten fünf (bzw. zehn) Kalenderjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt nachweisen können. Ihr Vorteil: Durch die neue Regelung können IKK Nord Versicherte jetzt jede medizinisch anerkannte Versorgungsform wählen, ohne den Festzuschuss zu verlieren. Dazu gehört beispielsweise auch implantatgestützter Zahnersatz.