Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt werden muss, Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Bei Erkrankung eines Kindes erhält jedes Elternteil pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern längstens 25 Arbeitstage. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage bei Erkrankung eines Kindes, insgesamt höchstens 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr für alle Kinder. Sonderregelungen gelten für Eltern, deren Kind schwerstkrank ist.
Das Kinderkrankengeld wird berechnet wie das normale Krankengeld und beträgt 70 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes.
Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, wird dieses ab dem ersten Tag gezahlt, an dem ein Elternteil der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch endet sofort, wenn das Kind während der Erkrankung 12 Jahre alt wird.
Möchten Sie Kinderkrankengeld beantragen, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Rückseite der ärztlichen Bescheinigung (diese erhalten Sie vom behandelnden Arzt) und senden uns diese an die IKK Nord. Wir übersenden Ihrem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes. Sobald uns alle Unterlagen im Original vorliegen, berechnen wir die Leistung.