IKK Nord

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Krankengeld

Schwere Erkrankungen machen einen Krankenhausaufenthalt oder längere Ausfallzeiten am Arbeitsplatz oft unumgänglich. Damit Sie sich in aller Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren können, sorgt die IKK Nord durch die Zahlung von Krankengeld für Ihre wirtschaftliche und finanzielle Absicherung. 

Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige Unternehmer können Ihren Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen über unseren Wahltarif absichern. mehr


Beginn des Anspruchs auf Krankengeld

Besteht Arbeitsunfähigkeit, stellt Ihr behandelnder Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Um Nachteile für Ihren Krankengeldanspruch zu vermeiden, ist diese bitte unverzüglich der IKK Nord sowie Ihrem Arbeitgeber bzw. der Agentur für Arbeit per Fax oder Post zur Verfügung zu stellen.

Der Krankengeldanspruch entsteht ab Folgetag der ärztlichen Feststellung, bei stationärer Behandlung bereits ab dem Tag der Krankenhausaufnahme.

Solange Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Anspruch auf Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit haben, ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge besteht in der Regel für sechs Wochen (42 Kalendertage).


Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt und beträgt bei Arbeitnehmern 70 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes.

Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten, wird Krankengeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes gezahlt.

Das Krankengeld ist begrenzt auf einen kalendertäglichen Brutto-Höchstbetrag von 86,63 EUR (2011) / 89,25 EUR (2012). Dieser orientiert sich an der derzeitigen Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung.

Besteht der Anspruch auf Krankengeld für den kompletten Kalendermonat, wird das Krankengeld für 30 Tage gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Kalendertage in diesem Monat. Krankengeld ist beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ihr Beitragsanteil wird automatisch vom Bruttokrankengeld abgezogen und durch die IKK Nord an die Sozialleistungsträger abgeführt.


Dauer des Krankengeldes

Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.


Unterlagen

Sie erhalten von uns ein Informationsschreiben und eine von Ihnen auszufüllende Erklärung zum Krankengeld. Die Daten zur Berechnung Ihres Krankengeldes werden uns von ihrem Arbeitgeber ab 01.07.2011 elektronisch übermittelt. Wir berechnen Ihr Krankengeld, sobald Ihre Unterlagen und die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegen. Als Bezieher von Arbeitslosengeld I übersenden Sie uns bitte als Berechnungsgrundlage für Ihr Krankengeld den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit.