IKK Nord

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Schwangerschaft und Mutterschaft

Vorsorgeuntersuchungen

Ärztin untersucht schwangere Frau

Die IKK Nord bietet werdenden Müttern ein umfassendes Vorsorgeprogramm. Es besteht in der Regel aus zwölf bis 13 Terminen beim Frauenarzt oder einer Hebamme. Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden. Die weiteren sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IKK-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine Untersuchung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung bekommt. Treten Komplikationen auf, ermöglicht die IKK Nord der werdenden Mutter selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für eventuell notwendige Behandlungen. Übrigens: Für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IKK-versicherte Frauen keine Zuzahlungen leisten.


Vorbereitung auf die Geburt

In geburtsvorbereitenden Kursen (Schwangerschaftsgymnastik) lernen Frauen Entspannungs- und Atemtechniken, um den Wehenschmerz bei der Geburt besser zu bewältigen. Die IKK Nord erstattet Ihnen die Kosten für solche Kurse. Beratung erhalten sie auch durch eine Hebamme, die Sie frei wählen können. Stimmen Sie sich rechtzeitig vor der Geburt mit Ihrer Hebamme ab. Die IKK Nord übernimmt die Kosten für diese Betreuung.


Die Geburt

Die IKK Nord übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK Nord für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.


Nach der Geburt

Nach der Entbindung haben IKK-versicherte Mütter Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der 1. und der 6. bis 8. Woche nach der Geburt. Zusätzlich übernimmt die IKK Nord die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, dann bis zur 8. Woche nach der Geburt einmal wöchentlich. Darüber hinaus erstattet die IKK Nord die Kosten für Rückbildungs-Gymnastikkurse.


Finanzielle Leistungen

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst IKK-Mitglied sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK Nord ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der IKK Nord pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IKK Nord versichert.