IKK Nord

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Befreiungen

Damit Sie durch die Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen

Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind begrenzt: in einem Jahr auf 2% der Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 % der Bruttoeinnahmen. Oberhalb dieser Grenze übernimmt die IKK Ihre Kosten für alle Zuzahlungen zum Beispiel für Praxisgebühren, Arznei- und Heilmittel. Im IKK-Erstattungsheft für Zuzahlungen können Sie sich alle Zuzahlungen zum Beispiel vom Apotheker quittieren lassen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahlungen zu Fahrtkosten. Auch die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.


Berechnung der Bruttoeinnahmen

Um die tatsächlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, zum Beispiel auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Davon werden Freibeträge für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz für jedes Kind abgezogen. Die Grenze von 2 bzw. 1 % der Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.


Regelung für schwerwiegend chronisch Kranke

Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:

  1. Sie sind pflegebedürftig gemäß Pflegestufe II oder III.
  2. Sie sind zu 60 Prozent behindert.
  3. Sie müssen dauerhaft medizinisch versorgt werden (z. B. ärztlich, psychotherapeutisch oder mit Arzneimitteln), damit sich die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung nicht verkürzt oder die Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

Wenn dies auf Sie zutrifft und Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 1 % der Bruttoeinnahmen übersteigen, wenden Sie sich an Ihre IKK. Sie prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Die IKK übernimmt dann für das restliche Kalenderjahr alle weiteren Zuzahlungen zum Beispiel auch die Praxisgebühr.


Online-Rechner für Zuzahlung und Befreiung

Mit dem Zuzahlungsrechner der IKK Nord können Sie berechnen, wie hoch die finanzielle Belastung maximal ausfällt. Der Online-Rechner bietet Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, geleistete Zuzahlungen zu speichern und Ihre Berechnung für Ihre Unterlagen auszudrucken. mehr


Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?

10 Prozent des Apothekenverkaufspreises von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Zuzahlung. Dabei ist die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Die regelmäßig aktualisierte Liste dieser Medikamente, dazu einen Zuzahlungsrechner und eine Suchfunktion finden Sie auf der Internetseite www.aponet.de unter dem Navigationspunkt Apotheke im Markt > Arzneimittelpreise > Zuzahlung.


Haben Sie Fragen?

Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.