Versicherten der IKK Nord stehen umfangreiche klassische Leistungen - von ärztlicher Behandlung bis Zahnersatz - zur Verfügung. Die IKK Nord bietet aber mehr. Wir übernehmen die Kosten für diverse Vorsorgeleistungen wie
Je nach Bedarf im Einzelfall können Sie ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Arzt wird mit Ihnen die für Sie medizinisch notwendigen Leistungen abstimmen und diese auf einem Leistungsantrag bescheinigen, den Sie bei Ihrer IKK Nord erhalten. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bei der IKK Nord ein. Sie wird umgehend über Ihren Antrag entscheiden.
Bei ambulanten Kuren z.B. empfiehlt Ihnen ihr Arzt einen geeigneten anerkannten Kurort. Wenn Sie zu diesem oder alternativen Kurorten nähere Informationen haben möchten, berät Sie die IKK Nord gerne. Haben Sie den Kurort ausgewählt, stellt die IKK Nord für Sie einen Kurarztschein aus. Im Kurort angekommen - Termin und Unterkunft bestimmen Sie selbst - gehen Sie zu einem Kurarzt, der für Sie einen Behandlungsplan aufstellt.
Die IKK Nord übernimmt 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Sie zahlen 10 Euro je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK Nord 100 % - es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Sie für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 13,00 Euro pro Tag, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 21,00 Euro pro Tag.
Versicherten der IKK Nord können vorbeugend alle von der der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen beanspruchen. Die IKK Nord übernimmt zusätzlich auch Kosten für Impfungen aufgrund landesrechtlicher Empfehlungen, sollten diese Kosten nicht von anderen Stellen wie z.B. dem Arbeitgeber übernommen werden. Hierbei sind die Empfehlungen der STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Nutzen Sie einfach den Impfkalender, einen Service der IKK Nord. mehr
Unsere Leistungen zur Früherkennung beginnen bereits ab dem ersten Lebenstag mit der Neugeborenenuntersuchung. Acht weitere Untersuchungen schließen sich an. Das Vorsorgeprogramm für Kinder läuft bis zur Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr.
Frauen können ab dem 20., Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich an einer Krebsvorsorgeuntersuchung teilnehmen. Welche Untersuchungen vorgenommen werden, können Sie hier unseren Zusatzinformationen zur Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer entnehmen.
Für alle ab 35 bietet die IKK Nord einen speziellen Gesundheits-Check up im Zweijahres-Rhythmus an. Der Check-up 35 umfasst insbesondere die Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Die Untersuchung umfasst folgende Leistungen:
Welche Vorsorgeuntersuchungen Sie wahrnehmen sollten, können Sie individuell mit dem Vorsorgeplaner der IKK Nord ermitteln.
Seit dem 1. Juli 2008 können sich gesetzlich Krankenversicherte ab einem Alter von 35 alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.
Unter Hautkrebs versteht man verschiedene Krebserkrankungen der Haut. Unterschieden werden vor allem der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom und der helle Hautkrebs. Die Zahlen zeigen, dass Vorsorge nötig ist. Die Erkrankungsrate bei Hautkrebs hat sich in den letzten 50 Jahren verzehnfacht. Frühzeitig erkannt bestehen aber gute Heilungschancen.
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann durch Hautärzte, Internisten, hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie erfolgreich an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben.
Bei der Untersuchung begutachtet der Arzt die Haut des Patienten von Kopf bis Fuß und bespricht hinterher das Ergebnis. Falls erforderlich, entnimmt er auch eine Gewebeprobe, um die Diagnose zu sichern.
Die Abrechnung des Hautkrebsscreenings erfolgt direkt über die Krankenversichertenkarte.
Seit dem 1. April 2010 können Versicherte der IKK Nord in Mecklenburg-Vorpommern (anspruchsberechtigt sind Personen von 16 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) und in Schleswig-Holstein (anspruchsberechtigt sind Personen von 0 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) alle 2 Jahre Leistungen der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses Angebot gilt bei Inanspruchnahme eines (Fach-)Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit zusätzlicher Fortbildung für das Hautkrebsscreening im Vertragsgebiet Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein.
Mit besonderen Prophylaxe-Leistungen für Kinder ab 6 und Jugendliche bis 17 können Zahnerkrankungen wirksam verhütet werden. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlt die IKK Nord die vollen Kosten für eine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.