| Leistung | Zuzahlung |
|---|---|
| Verordnete Arznei- und Verbandmittel | 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels |
| Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus) | 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt |
| Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept |
| Haushaltshilfe | 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro |
| Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik) | 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept |
| Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen) | 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation) |
| Krankenhausaufenthalt | täglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr |
| Praxisgebühr | für jeden Erstbesuch beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder beim Psychotherapeuten pro Quartal 10 Euro. Eine erneute Praxisgebühr entfällt, sofern eine Überweisung vorliegt (die Überweisung zum Zahnarzt ist nicht möglich. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die jährliche Zahnprophylaxe sind gebührenfrei) |
| Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur) | täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr |
Damit Sie durch die Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. Nähere Informationen zum Thema Befreiung und unseren Online-Zuzahlungsrechner finden Sie hier. mehr
10 Prozent des Apothekenverkaufspreises von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Zuzahlung. Dabei ist die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Die regelmäßig aktualisierte Liste dieser Medikamente, dazu einen Zuzahlungsrechner und eine Suchfunktion finden Sie auf der Internetseite www.aponet.de unter dem Navigationspunkt Apotheke im Markt > Arzneimittelpreise > Zuzahlung.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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