IKK Nord

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Zuzahlungen

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick

LeistungZuzahlung
Verordnete Arznei- und Verbandmittel10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels
Fahrkosten zur stationären Behandlung
(zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus)
10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
Häusliche Krankenpflege10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept
Haushaltshilfe10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
Heilmittel
(zum Beispiel Krankengymnastik)
10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept
Hilfsmittel
(zum Beispiel Einlagen)
10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation)
Krankenhausaufenthalttäglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
Praxisgebührfür jeden Erstbesuch beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder beim Psychotherapeuten pro Quartal 10 Euro.

Eine erneute Praxisgebühr entfällt, sofern eine Überweisung vorliegt (die Überweisung zum Zahnarzt ist nicht möglich. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die jährliche Zahnprophylaxe sind gebührenfrei)
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
(Kur)
täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr

Damit Sie durch die Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. Nähere Informationen zum Thema Befreiung und unseren Online-Zuzahlungsrechner finden Sie hier. mehr


Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?

10 Prozent des Apothekenverkaufspreises von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Zuzahlung. Dabei ist die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Die regelmäßig aktualisierte Liste dieser Medikamente, dazu einen Zuzahlungsrechner und eine Suchfunktion finden Sie auf der Internetseite www.aponet.de unter dem Navigationspunkt Apotheke im Markt > Arzneimittelpreise > Zuzahlung.


Haben Sie Fragen?

Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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