Über 230.000 Versicherte vertrauen der IKK Nord bereits heute.
Für Versicherte besteht nach einem Kassenwechsel grundsätzlich eine Bindungsfrist von 18 Monaten. Sollte Ihre bisherige Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag erheben, gilt diese Bindungsfrist nicht mehr. Sie können der Krankenkasse dann innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Zusatzbeitrages kündigen und sich für eine Mitgliedschaft bei der IKK Nord entscheiden.
Einfach, schnell und unkompliziert online Mitglied der IKK-Familie werden und von den Vorteilen der IKK Nord profitieren. mehr
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.