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Studentenversicherung

Beitragsfreie Familienversicherung für Studenten

Studierende sind im Allgemeinen bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei über ihre Eltern familienversichert. Die kostenlose Familienversicherung über die Versicherung des Ehegatten ist grundsätzlich ohne Altersbegrenzung möglich.


Was dabei zu beachten ist

  • Mindestens ein Elternteil oder Ihr Ehepartner muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
  • Die Familienversicherung besteht bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 375,00 EUR weiter. Im Rahmen eines Minijobs ist sogar ein Zusatzverdienst von bis zu 400 EUR monatlich für die Familienversicherung unschädlich. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bleiben bei der Ermittlung der Einkommensgrenze unberücksichtigt.
  • Nicht möglich ist eine Familienversicherung, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dieses monatlich über 4.237,50 EUR Bruttoeinkommen erzielt.

Wie beantrage ich eine Familienversicherung?

Den Antrag für die Familienversicherung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung an die IKK Nord. Kommt die Familienversicherung nicht in Frage, können Studierende eine studentische Krankenversicherung bei der IKK abschließen.

  • Antrag für die Familienversicherung zum Ausfüllen am Bildschirm downloaden
  • Antrag für die Familienversicherung zum Ausdruckendownloaden

Eigene Mitgliedschaft und Beitrag für Studierende

Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt in der Regel die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden. Zur eigenen Mitgliedschaft und den dann zu zahlenden Beiträgen finden Sie nachfolgend mehr Informationen.


Wechsel zur IKK Nord

Wenn Sie vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren, ist die Mitgliedschaft ab Folgetag zu beantragen. Dazu senden Sie einfach die

  • Erklärung zur Versicherungspflicht als Student downloaden und die
  • Mitgliedschaftserklärung zum Ausdrucken downloaden oder
  • Mitgliedschaftserklärung zum Ausfüllen am Bildschirm downloaden

spätestens zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung, ausgefüllt an die IKK Nord.

Sollten Sie bei einer privaten Versicherung familien- oder selbstversichert gewesen sein, ist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten nur möglich, wenn Sie erstmalig ein Studium aufnehmen.


Studentenbeitrag

VersicherungszweigBetrag
Krankenversicherung Wintersemester 2011/201264,77 EUR monatl.
Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 Jahre Wintersemester 2011/201213,13 EUR monatl.
Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden Wintersemester 2011/201211,64 EUR monatl.

Der Krankenversicherungsbeitrag wird jährlich gesetzlich festgelegt und gilt für alle Krankenkassen.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt außerdem das sogenannte Kinder-Berücksichtigungs-Gesetz. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist in der sozialen Pflegeversicherung von Mitgliedern zu entrichten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Für kinderlose Studenten beträgt der monatliche Pflegeversicherungsbeitrag aktuell 10,25 EUR. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer IKK Nord.


Beendigung Versicherungspflicht für Studierende

Sie können sich in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen versichern bis

  • zum Abschluss des 14. Fachsemesters
  • längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

In Ausnahmefällen ist die Versicherung nach Erreichen dieser Grenzen möglich.


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Haben Sie Fragen?

Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.


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