Studierende sind im Allgemeinen bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei über ihre Eltern familienversichert. Die kostenlose Familienversicherung über die Versicherung des Ehegatten ist grundsätzlich ohne Altersbegrenzung möglich.
Den Antrag für die Familienversicherung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung an die IKK Nord. Kommt die Familienversicherung nicht in Frage, können Studierende eine studentische Krankenversicherung bei der IKK abschließen.
Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt in der Regel die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden. Zur eigenen Mitgliedschaft und den dann zu zahlenden Beiträgen finden Sie nachfolgend mehr Informationen.
Wenn Sie vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren, ist die Mitgliedschaft ab Folgetag zu beantragen. Dazu senden Sie einfach die
spätestens zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung, ausgefüllt an die IKK Nord.
Sollten Sie bei einer privaten Versicherung familien- oder selbstversichert gewesen sein, ist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten nur möglich, wenn Sie erstmalig ein Studium aufnehmen.
| Versicherungszweig | Betrag |
|---|---|
| Krankenversicherung Wintersemester 2011/2012 | 64,77 EUR monatl. |
| Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 Jahre Wintersemester 2011/2012 | 13,13 EUR monatl. |
| Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden Wintersemester 2011/2012 | 11,64 EUR monatl. |
Der Krankenversicherungsbeitrag wird jährlich gesetzlich festgelegt und gilt für alle Krankenkassen.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt außerdem das sogenannte Kinder-Berücksichtigungs-Gesetz. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist in der sozialen Pflegeversicherung von Mitgliedern zu entrichten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Für kinderlose Studenten beträgt der monatliche Pflegeversicherungsbeitrag aktuell 10,25 EUR. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer IKK Nord.
Sie können sich in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen versichern bis
In Ausnahmefällen ist die Versicherung nach Erreichen dieser Grenzen möglich.
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