Die Homöopathie gewinnt zunehmend an Beliebtheit, weil sie einfach anwendbar ist und dem Wunsch nach sanften Methoden gerecht wird. Als Heilmethode ist die Homöopathie zwar umstritten, weil es keinen definitiven Beweis ihrer Wirksamkeit gibt, wie in der Schulmedizin gefordert. Andererseits genießen wir in unserer Gesellschaft Therapiefreiheit. Dies trifft auch auf die Homöopathie zu, eine der staatlich anerkannten "besonderen Therapierichtungen".
Die IKK Nord hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) einen Vertrag zur homöopathischen Versorgung abgeschlossen. An diesem Vertrag dürfen die Ärzte teilnehmen, die ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben oder eine vergleichbare anerkannte Qualifikation nachweisen können. Welche Ärzte an dem Vertrag teilnehmen, erfahren Sie bei Ihrem IKK Service-Center.
Folgende Leistungen gehören zur homöopathischen Behandlung:
Privatarztrechnungen im Rahmen dieser Behandlung können nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die homöopathischen Arzneimittel weiterhin nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei schweren Erkrankungen) zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Aus diesem Grund bietet die IKK Nord zusätzlich den Wahltarif Balanceplus an.
Versicherten, die diesen Wahltarif wählen, werden 80 Prozent der Kosten für Arzneimittel aus alternativen Behandlungsformen wie Homöpathie, Phytotherapie und antroposophischer Heilkunde erstattet (bis zu 200,00 EUR jährlich).
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.