Im Krankheitsfall wünscht sich jeder eine schnelle und hochwertige Behandlung, ohne große Wartezeiten und undurchsichtige Therapieabläufe.
Genau hier setzt die Integrierte Versorgung der IKK Nord an. Hinter dem Begriff verbirgt sich das Konzept, die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens für bestimmte medizinische Leistungen oder Krankheitsbilder stärker zu koordinieren.
Das bedeutet für die Versicherten der IKK Nord: Niedergelassene Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten bei der Behandlung von Patienten mit Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Krankengymnasten oder Apotheken eng zusammen und stimmen einzelne Therapieschritte miteinander ab. Die Trennung in einen ambulanten und einen stationären Behandlungsbereich, die den Fluss der Behandlung oft hemmt, wird zunehmend aufgehoben.
Die IKK Nord bietet ihren Versicherten verschiedene Modelle zur Integrierten Versorgung. So gibt es derzeit unter anderem umfassende Versorgungskonzepte für folgende Behandlungsschwerpunkte:
Teilnehmen können alle Versicherten der IKK Nord, solange die im Vertrag definierten medizinischen Einschlusskriterien erfüllt sind (z.B. Herzinsuffizienz beim Integrierten Versorgungs-Programm Telemedizin). Die Teilnahme an einem Programm der Integrierten Versorgung ist freiwillig und erfolgt mit einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Mit der Teilnahme an der Integrierten Versorgung nehmen die Versicherten automatisch an dem Wahltarif Integrierte Versorgung gemäß § 53 Abs. 3 SGB V teil, an den sie nur so lange gebunden sind, wie sie an dem Integrierten Versorgung-Programm teilnehmen.
Die Teilnahme endet durch Kündigung ensprechend der jeweils vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Einige Verträge enden mit Ablauf der Behandlung automatisch (z.B. IV-Verträge zu ambulanten Operationen).
Durch die Teilnahme entstehen den Versicherten keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Bei den meisten Verträgen sind die Versicherten von den Zuzahlungen gem. § 28 Abs. 4 SGB V und § 61 SGB V befreit (ausgenommen sind die Zuzahlungen für stationäre Aufenthalte). Die Befreiung von der Zuzahlung gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die im Rahmen des IV-Vertrages in Anspruch genommen werden.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.