Per Klick durch die Tabs (Register) können Sie sich allgemein über das Angebot informieren, detaillierte Informationen erhalten und danach die Teilnahme erklären oder Kontakt zur IKK Nord aufnehmen.
Behandlungsmethoden mit ganzheitlichem Hintergrund und Medikamente auf natürlicher Basis sind in den letzten Jahren neben der Schulmedizin immer stärker gefragt. Wer auf Homöopathie und alternative Medizin vertraut, muss in der Apotheke meist tief in die eigene Tasche greifen. Denn die hier vom Arzt empfohlenen Medikamente sind überwiegend von der Versorgung ausgeschlossen. Diese Lücke können Sie jetzt schließen, indem Sie sich für den Tarif Balanceplus entscheiden. Schon Versicherte ab 12 Jahren kommen mit dieser Zusatzversicherung in den Genuss sämtlicher Vorteile. Bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, können Sie erheblich Kosten sparen. Voraussetzung ist die Verordnung durch einen Vertragsarzt.
So erstatten wir Ihnen bei der Wahl des Tarifes Balanceplus 80% Ihrer Medikamentenrechnung. Sie müssen lediglich das Rezept von Ihrem Arzt sowie eine Quittung aus der Apotheke vorlegen. Pro Jahr können Sie über den Tarif insgesamt 200 Euro geltend machen. Für diese Leistung zahlen Sie lediglich einen Monatsbeitrag von 11 Euro.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Alle Versicherten der IKK Nord können ab vollendetem 12. Lebensjahr den Tarif Blanceplus wählen, in dem die IKK Nord die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen übernimmt. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann eine wirksame Wahlerklärung nur durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Für die Kostenübernahme durch die IKK Nord ist Voraussetzung, dass die Arzneimittel von einem Vertragsarzt verordnet werden. Die IKK Nord erstattet dem Teilnehmer am Wahltarif Balanceplus gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung (Rezept) und der quittierten Apothekenrechnung (Quittung) 80% der entstandenen Kosten. Die Erstattungshöhe pro Teilnehmer ist auf 200 Euro jährlich begrenzt. Erstreckt sich die Teilnahme am Wahltarif Balanceplus nicht auf ein gesamtes Jahr, ist der Höchstbetrag anteilig entsprechend der Anzahl der Monate der Tarifzugehörigkeit im Kalenderjahr zu berechnen.
Für die Dauer der Teilnahme am Tarif Balanceplus zahlt der Versicherte eine monatliche Prämie in Höhe von 11 Euro. Die Monatsprämie ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Nach Beendigung der Versicherung oder der Teilnahme am Wahltarif werden entrichtete Prämien anteilig rückerstattet. Der Versicherte bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklärt gegenüber der IKK Nord schriftlich sein Einverständnis zur Abbuchung der Prämien. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter für die Zahlung der Prämien.
Die Teilnahme am Wahltarif Balanceplus kann frühestens am 1. des Monats, der auf den Eingang der Teilnahmeerklärung bei der IKK Nord folgt, beginnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Ab Beginn der Tarifzugehörigkeit ist der Versicherte für 1 Jahre gebunden. Die Zugehörigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte den Tarif nicht schriftlich zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist bzw. in den Folgejahren zum Ablauf des Jahres kündigt. Die Kündigung muss spätestens in dem Kalendermonat bei der IKK Nord eingehen, in dem die dreijährige Mindestbindungsfrist bzw. in den Folgejahren die Jahresfrist endet. Abweichend kann eine Kassenmitgliedschaft frühestens zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden, die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Der Versicherte kann den Tarif in besonderen Härtefällen, insbesondere eingetretene finanzielle Hilfebedürftigkeit, vorzeitig schriftlich kündigen. Diese besonderen Härtefälle sind durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Kündigung ist zum Ablauf des Kalendermonats des Eingangs der Kündigung bei der IKK Nord möglich. Bei von der IKK Nord veranlassten Angebotsänderungen bezüglich des Leistungsumfangs des Wahltarifs Balanceplus oder des betreffenden Prämiensatzes endet die Bindung an den Tarif mit dem Ende des Kalendermonats, der dem Wirksamwerden der Änderung vorausgeht. Einer Kündigung durch den Versicherten bedarf es nicht. Der Versicherte kann an dem Tarif durch die Abgabe einer schriftlichen Wahlerklärung weiter teilnehmen. Mit dem Wirksamwerden der erneuten Wahl wird die dreijährige Bindung neu ausgelöst.
Die gerade geschilderten Bedingungen zur Teilnahme, einschließlich Verweisen auf die gesetzliche Grundlage, können Sie auch dem § 16e der hier zum Download bereitgestellten Satzung der IKK Nord entnehmen. downloaden
Außerdem stellen wir Ihnen einen Flyer mit einer Übersicht aller durch die IKK Nord angebotenen Wahltarife bereit. downloaden
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Sie wollen am Wahltarif Balanceplus teilnehmen oder sind sich noch nicht sicher und wollen lieber noch einmal persönlich beraten werden? Kein Problem! Nehmen Sie hierzu ganz einfach Kontakt zu einem IKK Servicecenter in Ihrer Nähe auf.
Hier erhalten Sie die Kontaktdaten Servicecenter der IKK Nord in Ihrer Nähe.
Natürlich beraten wir Sie in den IKK Nord Servicecentern gerne auch zu allen anderen Themen.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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