Per Klick durch die Tabs (Register) können Sie sich allgemein über das Angebot informieren, detaillierte Informationen erhalten und danach die Teilnahme erklären oder Kontakt zur IKK Nord aufnehmen.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Gesundheitsprämie 1. Jahr | Gesundheitsprämie 2. Jahr | Gesundheitsprämie 3. Jahr |
|---|---|---|---|
| ab 2.800,00 € | 70,00 € | 70,00 € | 70,00 € |
| 1.500 bis unter 2.799,99 € | 55,00 € | 55,00 € | 55,00 € |
| bis unter 1.499,99 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € |
IKK-Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können diesen Tarif wählen und entscheiden sich damit, für mindestens 1 Jahr von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der IKK Nord zu profitieren (Bindefrist). Ausgenommen sind nur Mitglieder, die bereits mit dem Selbstbehalt-Tarif Prämieplus sparen oder deren Beiträge von Dritten getragen werden.
Besteht dann die Mitgliedschaft bei der IKK Nord schon 3 Monate und wurden im abgelaufenen Kalenderjahr vom Mitglied und seinen mitversicherten Familienangehörigen über 18 Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen, zahlt die IKK Nord die einkommensabhängige Prämie!
Übrigens: Leistungen zur Krankheitsvorsorge wie Primärprävention, Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, Gesundheits-Untersuchungen, Individualprophylaxe sowie zahnärztliche und Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen werden dabei selbstverständlich nicht angerechnet. mehr
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Teilnahmeberechtigt am Wahltarif Gesundheitplus sind alle Mitglieder der IKK Nord, die das 18. Lebensjahr vollendet und den Wahltarif Prämieplus nicht gewählt haben.
Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können den Tarif nicht wählen.
Die Mitgliedschaft bei der IKK Nord muss im Kalenderjahr länger als 3 Monate bestanden haben.
Mitglieder und ihre familieneversicherten Angehörigen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben im Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der IKK Nord in Anspruch genommen.
Die folgenden Leistungen führen nicht zum Verlust Ihrer Prämie!
Die IKK Nord stellt den Anspruch auf die Prämie anhand der ihr vorliegenden Leistungs- und Abrechnungsdaten fest. Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, so erhält der Teilnehmer durch den Wahltarif Gesundheitplus die folgende Gesundheitsprämie ausgezahlt:
| Monatliches Bruttoeinkommen | Gesundheitsprämie 1. Jahr | Gesundheitsprämie 2. Jahr | Gesundheitsprämie 3. Jahr |
|---|---|---|---|
| ab 2.800,00 € | 70,00 € | 70,00 € | 70,00 € |
| 1.500 bis unter 2.799,99 € | 55,00 € | 55,00 € | 55,00 € |
| bis unter 1.499,99 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € |
Die Prämie wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalenderjahres, wenn der IKK Nord alle benötigten Leistungs- und Abrechnungsdaten von den Leistungserbringern zur Verfügung stehen, an das Mitglied gezahlt.
Die Prämien dürfen bis zu 20% der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge mit Ausnahme von Beitragszuschüssen, z.B. den Zuschuss für freiwillig versicherte Rentner, betragen, jedoch nicht mehr als 600 Euro. In Verbindung mit anderen Wahltarifen dürfen die gesamten Prämienzahlungen an das Mitglied insgesamt bis zu 30% der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge mit Ausnahme von Beitragszuschüssen betragen, jedoch nicht mehr als 900 Euro.
Für Mitglieder, die einen Anspruch auf Teilkostenerstattung haben, reduziert sich die Prämie um 50%.
Die Teilnahme am Wahltarif Gesundheitplus ist gegenüber der IKK Nord schriftlich zu erklären. Die Teilnahme kann frühestens am 1. des Monats, der auf den Eingang der Teilnahmeerklärung bei der IKK Nord folgt beginnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Ab Beginn der Tarifzugehörigkeit ist der Versicherte für 1 Jahr gebunden. Die Zugehörigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte den Tarif nicht schriftlich zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist bzw. in den Folgejahren zum Ablauf des Jahres kündigt. Die Kündigung muss spätestens in dem Kalendermonat bei der IKK Nord eingehen, in dem die einjährige Mindestbindungsfrist bzw. in den Folgejahren die Jahresfrist endet. Abweichend kann eine Kassenmitgliedschaft frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden, die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Der Versicherte kann den Tarif in besonderen Härtefällen vorzeitig schriftlich kündigen. Diese besonderen Härtefälle sind unter anderem folgende:
Diese besonderen Härtefälle sind durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Kündigung ist zum Ablauf des Kalendermonats des Eingangs der Kündigung bei der IKK Nord möglich. Bei von der IKK Nord veranlassten Angebotsänderungen bezüglich des Leistungsumfangs des Wahltarifs Gesundheitplus oder des betreffenden Prämiensatzes endet die Bindung an den Tarif mit dem Ende des Kalendermonats, der dem Wirksamwerden der Änderung vorausgeht. Einer Kündigung durch den Versicherten bedarf es nicht. Der Versicherte kann an dem Tarif durch die Abgabe einer schriftlichen Wahlerklärung weiter teilnehmen. Mit dem Wirksamwerden der erneuten Wahl wird die dreijährige Bindung neu ausgelöst.
Die gerade geschilderten Bedingungen zur Teilnahme, einschließlich Verweisen auf die gesetzliche Grundlage, können Sie auch dem § 16h der hier zum Download bereitgestellten Satzung der IKK Nord entnehmen. downloaden
Außerdem stellen wir Ihnen einen Flyer mit einer Übersicht aller durch die IKK Nord angebotenen Wahltarife bereit. downloaden
Und den Flyer des Wahltarifs Gesundheitplus. downloaden
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Sie wollen am Wahltarif Gesundheitplus teilnehmen oder sind sich noch nicht sicher und wollen lieber noch einmal persönlich beraten werden? Kein Problem! Nehmen Sie hierzu ganz einfach Kontakt zu einem IKK Servicecenter in Ihrer Nähe auf.
Hier erhalten Sie die Kontaktdaten Servicecenter der IKK Nord in Ihrer Nähe.
Natürlich beraten wir Sie in den IKK Nord Servicecentern gerne auch zu allen anderen Themen.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.