Per Klick durch die Tabs (Register) können Sie sich allgemein über das Angebot informieren, detaillierte Informationen erhalten und danach die Teilnahme erklären oder Kontakt zur IKK Nord aufnehmen.
Der zusätzliche Versicherungsschutz für Ihre Zähne muss nicht teuer sein.
Wer lässt sich schon gern auf den Zahn fühlen? Aber jeder weiß, trotz regelmäßiger Vorsorge ist der Besuch beim Zahnarzt nicht immer vermeidbar. Nach überstandener Behandlung sind es dann die Kosten, die mitunter empfindlich den Nerv treffen können.
Sichern Sie sich ab und nutzen Sie unseren Tarif Zahnplus. Sie werden sehen, es lohnt sich!
Wer sich für den Tarif Zahnplus entscheidet, kann den
bei der Kostenübernahme für Zahnersatz erhalten. Mit diesem günstigen Angebot können Sie beim Zahnersatz deutlich sparen. Schon im ersten Jahr nach Wahl des Tarifes haben Sie Anspruch auf
bei der Kostenübernahme. In den ersten vier Jahren steigert sich der festgelegte Prämiensatz auf
ab dem fünften Jahr gibt es den doppelten Festzuschuss. Die Tarifleistung ist dabei auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Die monatlichen Beitragszahlungen sind abhängig vom Alter (ab 2,90 Euro bis höchstens 12,90 Euro).
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Alle Versicherte der IKK Nord können den Wahltarif Zahnplus für die Erstattung von Kosten bei medizinisch notwendigem Zahnersatz wählen. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist es möglich, durch den gesetzlichen Vetreter eine wirksame Wahlerklärung abzugeben.
Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können den Tarif nicht wählen.
Erstattet werden durch den Wahltarif Zahnplus dem Versicherten im Inland entstandene und nachgewiesene Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz, sofern dieser von einem Vertragszahnarzt eingegliedert wurde. Der Anspruch besteht bis zur Höhe des zweifachen Leistungsbetrages (Festzuschuss), ist aber maximal begrenzt auf den Rechnungsbetrag. Erstattete Beträge sind hierauf anzurechnen. Der Anspruch auf Erstattung ist in den ersten vier Jahren nach Abschluss des Kostenerstattungstarifs abweichend wie folgt begrenzt:
| Erstattungsbeträge | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zeitspanne | im 1. Jahr | im 2. Jahr | im 3. Jahr | im 4. Jahr | ab 5. Jahr |
| Erstattung | bis 250 € | bis 500 € | bis 750 € | bis 1.000 € | doppelter Festzuschuss (max. Rechnungsbetrag) |
Wird der Tarif über das vierte Jahr fortgeführt, so besteht voller Kostenerstattungsanspruch.
Im Folgenden geben wir Ihnen ein Beispiel, wie eine Erstattung bei Anspruch auf die volle Erstattungshöhe ab dem fünften Jahr aussehen könnte:
| Berechnungsbeispiel | |
|---|---|
| Kosten für eine Geschiebeprothese und Frontzahnkronen | 2.831,50 € |
| Festzuschuss Kasse (voller Bonus) | 1.791,76 € |
| Versichertenanteil ohne Wahltarif | 1.039,74 € |
| Kostenübernahme durch Wahltarif Zahnplus | 1.039,74 € |
| Versichertenanteil mit Wahltarif | 0,00 € |
Sofern eine Prämie für den Wahltarif nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird, ruht der Anspruch auf Kostenerstattung ab diesem Zeitpunkt bis zu dem Tag, an dem die Prämie vollständig entrichtet wird. Eine Erstattung für Leistungen innerhalb des Ruhenszeitraums ist ausnahmsweise möglich, wenn die Prämie innerhalb eines Monats nach Fälligkeit vollständig nachentrichtet wird oder wenn dem Versicherten kein Verschulden an der verspäteten Zahlung trifft.
Für die Dauer der Teilnahme am Wahltarif Zahnplus ist die Monatsprämie jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Nach Beendigung der Versicherung oder der Teilnahme am Tarif werden die entrichteten Prämien anteilig rückerstattet. Der Versicherte bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklärt gegenüber der IKK Nord schriftlich sein Einverständnis zur Abbuchung der Prämien. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haftet der gesetzliche Vertreter für die Zahlung der Prämien.
Die Höhe der Prämie für den Wahltarif Zahnplus ist nach Altersgruppen gestaffelt:
| Monatliche Prämie für den Wahltarif Zahnplus | ||||
|---|---|---|---|---|
| Altersgruppe | bis 20 Jahre | 21-40 Jahre | 41-60 Jahre | ab 61 Jahre |
| Monatsbeitrag | 2,90 € | 7,90 € | 9,90 € | 12,90 € |
Die Teilnahme kann frühestens am 1. des Monats, der auf den Eingang der Teilnahmeerklärung bei der IKK Nord folgt beginnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
An die Wahl des Tarifes Zahnplus ist der Versicherte 1 Jahr ab Beginn der Tarifzugehörigkeit gebunden. Die Zugehörigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte den Tarif nicht schriftlich zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist bzw. in den Folgejahren zum Ablauf des Jahres kündigt. Die Kündigung muss spätestens in dem Kalendermonat bei der IKK Nord eingehen, in dem die dreijährige Frist bzw. in den Folgejahren die Jahresfrist endet. Abweichend kann eine Kassenmitgliedschaft frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden, die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Die IKK Nord kann die Teilnahme am Tarif mit Ablauf des Kalendermonats beenden, wenn für zwei Monate die fälligen Prämien trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden. Sofern Prämien innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Leistungsfalls nicht mehr gezahlt werden, behält sich die IKK Nord die Rückforderung des Leistungsbetrages vor.
Die Teilnahme eines Familienversicherten am Tarif endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Familienversicherung endet und keine Mitgliedschaft bei der IKK Nord begründet wird.
Der Versicherte kann den Tarif in besonderen Härtefällen vorzeitig schriftlich kündigen. Ein besonderer Härtefall ist insbesondere bei eingetretener finanzieller Hilfebedürftigkeit, z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit, gegeben. Die Kündigung ist zum Ablauf des Kalendermonats des Eingangs der Kündigung bei der IKK Nord möglich. Der Versicherte hat das Vorliegen eines besonderen Härtefalles durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Bei von der IKK Nord veranlassten Angebotsänderungen bezüglich des Leistungsumfangs oder der Prämienhöhe endet die Bindung an den Tarif mit dem Ende des Kalendermonats, der dem Wirksamwerden der Änderung vorausgeht. Einer Kündigung durch den Versicherten bedarf es nicht. Der Versicherte kann an dem Tarif durch die Abgabe einer schriftlichen Wahlerklärung weiter teilnehmen. Mit dem Wirksamwerden der erneuten Wahl wird die dreijährige Bindung neu ausgelöst.
Die gerade geschilderten Bedingungen zur Teilnahme, einschließlich Verweisen auf die gesetzliche Grundlage, können Sie auch dem § 16f der hier zum Download bereitgestellten Satzung der IKK Nord entnehmen. downloaden
Außerdem stellen wir Ihnen einen Flyer mit einer Übersicht aller durch die IKK Nord angebotenen Wahltarife bereit. downloaden
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
verschlüsselte E-Mail mit dem vorbereiteten Kontaktformular.
Sie wollen am Wahltarif Zahnplus teilnehmen oder sind sich noch nicht sicher und wollen lieber noch einmal persönlich beraten werden? Kein Problem! Nehmen Sie hierzu ganz einfach Kontakt zu einem IKK Servicecenter in Ihrer Nähe auf.
Hier erhalten Sie die Kontaktdaten Servicecenter der IKK Nord in Ihrer Nähe.
Natürlich beraten wir Sie in den IKK Nord Servicecentern gerne auch zu allen anderen Themen.
Ihre Fragen beantworten unsere Kundenberater in den Servicecentern der IKK Nord gerne persönlich oder am Telefon (Kontaktdaten). Oder Sie senden einfach eine
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