Integrierte Versorgung
Was ist Integrierte Versorgung?

Im Krankheitsfall wünscht sich jeder eine schnelle und hochwertige Behandlung, ohne große Wartezeiten und undurchsichtige Therapieabläufe. Genau hier setzt die Integrierte Versorgung der IKK Nord an. Hinter dem Begriff verbirgt sich das Konzept, die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens für bestimmte medizinische Leistungen oder Krankheitsbilder stärker zu koordinieren.
Das bedeutet für die Versicherten der IKK Nord: Niedergelassene Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten bei der Behandlung von Patienten mit Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Krankengymnasten oder Apotheken eng zusammen und stimmen einzelne Therapieschritte miteinander ab. Die Trennung in einen ambulanten und einen stationären Behandlungsbereich, die den Fluss der Behandlung oft hemmt, wird zunehmend aufgehoben.
Ziele der integrierten Versorgung auf einen Blick
- Verbesserte Abstimmung zwischen den niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Akutkliniken und Rehabilitationseinrichtungen (keine belastenden Doppeluntersuchungen),
- Einbindung der Versicherten bei allen Behandlungsschritten,
- zügigere Terminvergabe,
- Behandlung nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand,
- eine auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnittene hochwertige Therapie,
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Behandlungsbereiche - Angebote der IKK Nord
Die IKK Nord bietet ihren Versicherten verschiedene Modelle zur Integrierten Versorgung. So gibt es derzeit unter anderem umfassende Versorgungskonzepte für folgende Behandlungsschwerpunkte:
- ambulante Kinderchirurgie
- Suchttherapie
- Endoprothetik
- Chirurgische Behandlungen
- Augenheilkunde
- Arthroskopie und Sportverletzungen
Teilnahme an Integrierter Versorgung
Teilnehmen können alle Versicherten der IKK Nord, solange die im Vertrag definierten medizinischen Einschlusskriterien erfüllt sind. Die Teilnahme an einem Programm der Integrierten Versorgung ist freiwillig und erfolgt mit einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Mit der Teilnahme an der Integrierten Versorgung nehmen die Versicherten automatisch an dem Wahltarif Integrierte Versorgung gemäß § 53 Abs. 3 SGB V teil, an den sie nur so lange gebunden sind, wie sie an dem Integrierten Versorgung-Programm teilnehmen.
Die Teilnahme endet durch Kündigung ensprechend der jeweils vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Einige Verträge enden mit Ablauf der Behandlung automatisch (z.B. IV-Verträge zu ambulanten Operationen).
Fotohinweis: © Erwin Wodicka panthermedia.net